Die Humboldt Law Clinic Internet bietet Studierenden die Möglichkeit, an internetrechtlichen Fällen und Projekten aus der Praxis zu arbeiten. Unter Anleitung erfahrener Expertinnen und Experten erhalten die Studierenden Einblicke in die Aufgaben und Arbeitsweisen spezialisierter Kanzleien, Unternehmen und Organisationen. Sie vertiefen ihre theoretischen Kenntnisse und sammeln erste Erfahrungen in der juristischen Arbeit. Die Law Clinic Internetrecht verbindet dadurch die universitäre Ausbildung mit der praktischen Arbeit am konkreten Fall.
Wir danken unseren Projektpartnern des Zyklus 2015/2016:
Urheberrechtliches Infoportal für Forschung und Lehre
Für die Humboldt-Universität zu Berlin arbeitet die HLCI an einem Infoportal, um urheberrechtliche Fragestellungen in Lehre und Forschung schnell und präzise zu beantworten. Hierfür vertiefen sich die Studierenden im Wissenschaftsurheberrecht, analysieren, wo Unklarheiten im Unialltag bestehen, und bereiten die Antworten so auf, dass sie auch für den juristischen Laien verständlich sind. Dabei unterstützt sie Dr. Felix Stang, LL.M. (Columbia) von der Rechtsanwaltskanzlei Raue LLP.
Deutsche Digitale Bibliothek
Die Deutsche Digitale Bibliothek (DDB) hat es sich zum Ziel gesetzt, jedem Internetnutzer Zugang zu kulturellen und wissenschaftlichen Daten und Materialien aus deutschen Museen, Bibliotheken und Archiven zu verschaffen. Auf der DDBpro-Website finden interessierte Institutionen die relevanten Informationen über die Teilnahme bei der DDB. Da dabei häufig urheberrechtliche Probleme auftauchen, schaffen die Studierenden auf der DDBpro-Website einen rechtlichen Infobereich. Hierfür arbeiten sie ein Konzept aus und füllen dies mit konkreten Inhalten wie einem Rechteerklärungsfinder und erläuterten Beispielen aus der Praxis.
iRights.info
iRights.info widmet sich der Berichterstattung im Bereich „Urheberrecht und kreatives Schaffen in der digitalen Welt“ und veröffentlicht über den eigenen Verlag iRights.media verschiedene Publikationen zum sicheren und korrekten Umgang mit dem Internet. Während ihres Projekts wurden die Studierenden in alle Tätigkeitsbereiche von iRights einbezogen: Sie recherchierten zu aktuellen Themen und verfassten eigene Beiträge für iRights.info, beschäftigten sich im Rahmen einer Mandatsanfrage mit Creative Commons Lizenzen für iRights.law und erlangten bei zahlreichen Meetings einen Einblick in die geplanten Publikationen des Verlags. Insbesondere entwarfen sie für den Think Tank iRights.lab ein Konzept, um Nutzern die „Dos and Don’ts“ der urheberrechtlichen Schranken nahe zu bringen.
UNO
Kommunikation spielt sich heutzutage vor allem im Internet ab und ist somit zentraler Schauplatz für die Ausübung des Menschenrechts auf freie Meinungsäußerung. Die Studierenden der HLCI untersuchen, inwiefern die Auferlegung von Prüf- und Filterpflichten für Provider in Europa und insbesondere in Deutschland eine Gefahr für die Meinungsfreiheit darstellen kann. Betreut werden sie dabei von Dr. Tim Engelhardt, LL.M. (Columbia). Der aus dem Projekt resultierende Bericht wird den UN-Sonderberichterstatter zur Meinungsfreiheit David Kaye bei seiner Arbeit über die Zusammenhänge von Providerhaftung und Meinungsfreiheit unterstützen.


Studentische Abmahnberatung
Jährlich werden Tausende Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen im Internet verschickt. Schon längst hat sich eine ganze Reihe von Rechtsanwälten auf solche Abmahnungen spezialisiert. Diese „Abmahnkanzleien“ fordern in hoch standardisierten Verfahren teils beträchtliche Schadensersatz- und Aufwendungsersatzbeträge. Der Abgemahnte fühlt sich oft durch die offensiv und einseitig formulierten Abmahnungen unter Druck gesetzt. Aber nicht immer ist die Abmahnung auch begründet. Die Studierenden der HLCI erarbeiten ein Konzept, um Abgemahnten in solchen Fällen helfen zu können. In Form einer studentischen Rechtsberatung sollen ab dem Sommersemester 2016 Empfänger von Abmahnschreiben kostenlos unterstützt werden. Betreut werden sie dabei von RA Dr. Jonas Kahl, LL.M. sowie RAin Dr. Katy Ritzmann der Wirtschaftskanzlei FPS.
Datenhehlerei
Der neu eingeführte Straftatbestand der Datenhehlerei in § 202d StGB
erregt die Gemüter. Er stellt die Weitergabe und Veröffentlichung der Daten, die von einem anderen rechtswidrig erlangt wurden, unter Strafe. Journalisten sind privilegiert und sollen von der Strafbarkeit ausgenommen sein. Kritische Stimmen in Medien und Literatur häufen sich jedoch. Werden die Journalisten ausreichend geschützt? Wie groß ist die Gefahr einer Einschüchterung? Die Studierenden beschäftigen sich mit den Problemen des Straftatbestands, insbesondere mit seinen Auswirkungen auf die Pressefreiheit.