Patentprojekt an der Humboldt Law Clinic Internetrecht

Patente bieten einen starken Anreiz zur Innovation, indem sie Erfindern das Recht geben, eine neue Technologie für eine bestimmte Zeit exklusiv zu nutzen. Um diese Exklusivität zu rechtfertigen, werden durch das Patentrecht hohe Anforderungen an die zu patentierende Erfindung gestellt. Beispielweise müssen Erfindungen technisch sein, neuartig und auf einem erfinderischen Schritt beruhen. Patente auf Software an sich sind dabei sogar gänzlich ausgeschlossen. Dieser Ausschluss greift jedoch nicht ein, sofern Computerprogramme einen technischen Charakter aufweisen, sich eine Erfindung also nicht nur auf Software als solche bezieht. Sobald Software in eine Erfindung einbezogen wird, gelingt die Abgrenzung zwischen patentfähigen und nicht patentfähigen Erfindungen daher oft nicht auf den ersten Blick und kann im Einzelfall sehr kompliziert sein.

Im Zyklus 2018/19 befassen sich Studierende an der HLCI erstmals im Rahmen einer Machbarkeitsstudie mit solchen Patenten auf computerimplementierte Erfindungen. Sie wollen herausfinden, inwieweit Software teilweise zu Unrecht patentiert wird, wie man solche Patente gegebenenfalls identifiziert und ob ein studentisches Projekt zukünftig gegen solche Patente vorgehen könnte. Hierzu vernetzen sie sich mit verschiedenen Akteuren aus dem technischen und juristischen Bereich, um die gestellten Fragen nicht nur aus einer theoretischen, sondern auch einer praktischen Perspektive zu beantworten.

Das Team des Patentprojekts kann über patent@hlci.de erreicht werden.